zur Teilnahme an
Kletterkursen und Fahrten mit www.bergsportzentrum.de (Team Kristin und
Peer Haussmann Veranstaltungsservice) im Folgenden „die
Veranstalter“ genannt
§ 1 Geltung
Die folgenden AGB’s
gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen dem
Kunden (Teilnehmer) und Bergsportzentrum.de (Team
Kristin und Peer Haussmann Veranstaltungsservice).
§ 2
Teilnahmevoraussetzungen
An Kursen und Fahrten der
Kletterschule kann jeder teilnehmen der der die körperlichen und
geistigen Fähigkeiten mitbringt die das Klettern erforderlich machen.
Die Veranstalter behalten sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne
Anmeldungen im Vorfeld abzulehnen. Des Weiteren erfordern einige Kurse
(z.B. Kletterfahrten)
ein Mindestmaß an klettertechnischem und vor
allem sicherungstechnischem Können (bei der Fahrt-/Kursbeschreibung
wird ausdrücklich darauf hingewiesen).
Erfüllt ein Teilnehmer die
Bedingungen nicht so bleibt es den Veranstaltern vorbehalten, den
Teilnehmer teilweise oder ganz von der Veranstaltung auszuschließen.
In
diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung oder
Minderung. Das Mindestalter für unsere Jugendkurse/-fahrten ist 6
Jahre,
sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nicht anders angegeben.
Für andere Veranstaltungen ist Das Mindestalter 16 Jahre. Jugendliche
unter 18 Jahren
benötigen in jedem Falle eine schriftliche Einverständniserklärung
der Eltern.
§ 3 Vertragsabschluß
Die Anmeldung erfolgt
schriftlich (Mail, Fax, Post oder Web-Formular) bez. mündlich (z.B.
Telefon) und wird schriftlich von den Veranstaltern bestätigt.
Nach
Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer Kurs-/Reisebestätigung
sowie unsere Geschäftsbedingungen, per Post bzw. persönlich übergeben.
Mit der Anzahlung (( §4) wird der Vertrag bindend
§ 4 Bezahlung
Spätestens 7 Tage nach
Erhalt der Kurs-/Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 10%, aber
mindestens 25,- Euro durch den Teilnehmer zu entrichten.
Die Restzahlung
ist spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Sollte
die Zahlung zu spät oder in falscher Höhe eingehen, besteht kein
Anspruch
auf Teilnahme an der Veranstaltung. Bei Buchungen unter 21
Tagen ist der Gesamtpreis sofort fällig. Unsere Preise sind
unverbindlich, Irrtümer behalten wir uns ausdrücklich vor.
In diesem
Falle hat der Teilnehmer das Recht innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag
zurückzutreten.
§ 5 Rücktritt und
Umbuchung
Der Teilnehmer ist
jederzeit berechtigt schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Den
Veranstaltern steht in diesem Falle eine Entschädigung für bereits
getroffene Reisevorbereitungen zu.
Hierzu gelten folgende Sätze: bis 30
Tage vor Reise-/Kursbeginn 10% des Veranstaltungspreises, aber
mindestens 20,- Euro, bis 14 Tage vor Beginn 50% mindestens aber 30
Euro.
Tritt der Teilnehmer später zurück haben die Veranstalter
Anrecht auf 80% des Veranstaltungspreises. Der Teilnehmer Hat jederzeit
das Recht zur Umbuchung auf eine andere Veranstaltung.
Für die
Aufwendungen für die Veranstalter gelten folgende Sätze: bis 30 Tage
vor Reise-/Kursbeginn 15,- Euro bis 14 Tage vor Beginn 25% des
Veranstaltungspreises mindestens aber 20 Euro
für spätere Umbuchungen
50% des Veranstaltungspreises mindestens aber 30 Euro. Sollte der
Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, ist es
jederzeit möglich einen
Ersatzteilnehmer für die Reise oder den Kurs
zu benennen. Dieser muss die Teilnahmebedingungen (( §2) erfüllen. Die
Veranstalter sind zudem vor Beginn der Veranstaltung davon in
Kenntnis
zu setzen. Vertragspartner bleibt in jedem Fall der Teilnehmer selbst.
§ 6 Rücktritt durch den
Veranstalter
Wenn die unter §1
angegebenen Teilnahmebedingungen oder die in der Kurs-/Reisebeschreibung
besonderen Teilnahmebedingungen nicht erfüllt werden, kann der
Veranstalter den Vertrag kündigen.
Weiterhin liegen Kündigungsgründe
vor wenn: 1. Der Teilnehmer nachhaltig die Veranstaltung stört. 2. Der
Teilnehmer wiederholt nicht den Anweisungen der Kurs-/Fahrtenleiter
folgt und damit sich
und Andere gefährdet. In diesem Fall kann der
Vertrag fristlos gekündigt werden, der Teilnehmer hat in diesem Fall
keinen Anspruch auf Leistung sowie Rückerstattung oder Minderung.
Der
Veranstalter kann den Vertrag kündigen wenn aufgrund höher Gewalt,
innerer Unruhen oder Krankheit des Veranstalters, die Veranstaltung
nicht durchführbar ist oder kann nicht beendet werden.
Der Teilnehmer
hat dann Anspruch auf Rückerstattung bzw. Minderung. Sollte die in der
Beschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden oder
aus oben genannten Gründen
die Veranstaltung verschoben werden, hat der
Teilnehmer ebenfalls besonderes Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche
bestehen hieraus aber nicht.
§ 7 Leistungen
Die Leistung beschränkt
sich auf die in unseren Flyern, Websites sowie Kurs-/Reisebeschreibungen
gemachten Angaben. Achtung: Alle Fahrten, soweit nicht gesondert
angegeben, ohne Transport (Mitfahrgelegenheiten werden in der Regel
organisiert) Sondervereinbarungen gelten nur schriftlich. Klettern ist
Natursport und so kann es auf Grund der Wetterbedingungen zu Änderungen
führen,
besonders in den Sandsteingebieten Sachsens gelten hier
besondere Reglungen die eingehalten werden müssen (z.B. Kletterverbot
an nassem Fels).
In Absprache mit den Teilnehmern werden dann
Alternativen gefunden (z.B. Kletterhalle, Gebietswechsel, Höhlentour
usw.), Auch auf Grund höher Gewalt,
innerer Unruhen oder behördlicher
Gewalt kann es zu Änderungen im Ablauf kommen. Besonders weisen wir
darauf hin, dass schlechtes Wetter nicht als Leistungsmangel ausgelegt
werden kann.
§ 8 Gewährleistung
Wenn der Veranstalter die
Leistung nicht wie vertraglich vereinbart erbringt, kann der Teilnehmer
Abhilfe verlangen.
Dies kann von Seiten des Veranstalters in Form eines
gleichwertigen Ersatzes erfolgen. Bei Nichterfüllung einer Leistung
kann der Teilnehmer Minderung verlangen.
Hierzu muss allerdings der
Mangel unverzüglich beim Veranstalter und/oder Kurs-/Fahrtenleiter
angezeigt werden um diesem die Möglichkeit der Abhilfe zu geben.
Ist für
den Teilnehmer die Veranstaltung durch Nichterbringung der Leistung
unzumutbar und es wird von Seiten des Veranstalters keine Abhilfe
getroffen,
kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Der Mängelnachweis
liegt auf Seiten des Teilnehmers.
§ 9 Haftung
Die Kurs-/Fahrtenleiter
sind haftpflichtversichert. Für Schäden die durch Nichteinhalten der
Anweisungen der Kurs-/Fahrtenleiter oder Betreuer entstehen haftet der
Veranstalter nicht
(z.B. Nichttragen des Seinschlaghelms). Dem
Teilnehmer wird zusätzlich eine Unfall- sowie eine Reisegepäckversicherung
gegebenenfalls auch eine Auslandskrankenversicherung empfohlen.
Bei
Insolvenz oder Konkurs der Veranstalter gewährleisten die Veranstalter
gemäß § 651 k BGB die Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen
von Veranstaltungsgebühren.
§ 10 Schriftform
Änderungen, Ergänzungen
oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten sich einzelne
Bestimmungen des Vertrags als ungültig erweisen, so wird dadurch die
Gesamtgültigkeit des Vertrags nicht berührt.